Wohltaten und Umverteilung vor Sicherheit und Verteidigung – Behörden Spiegel – Generalleutnant a.D. Dr. Klaus Olshausen

(BS) Schon im Wahlkampf im letzten Jahr war offensichtlich, dass zu den wortgewaltigen Konzepten in der EU und zu den bereits 2016 gebilligten Verpflichtungen in der NATO gegenüber dem Wähler kein reiner Wein einschenkt wurde, was dies an Veränderungen und erheblichen zusätzlichen Mitteln vor allem auch im Bundeshaushalt für unsere Bundeswehr insgesamt bedeutet.

Liest man die öffentlichen Teile der Sondierungen der gescheiterten “Jamaika-Koalition” und diejenigen der CDU/CSU mit der SPD, dann wird zu den militärischen Elementen der Sicherheits- und Verteidigungspolitik
wenig ausgeführt, wenn überhaupt.

Die Diskrepanz zwischen Mitteln und Erfordernissen sowie den benannten Vorhaben für eine wirkungsvolle Verteidigungspolitik Deutschlands wird besonders offensichtlich, als am Tag der Einigung über den Koalitionsvertrag (KV) von CDU/CSU und SPD die Regierung in Frankreich – mit dem man ja in allen Bereichen stärker zusammenarbeiten will – ihre erforderlichen Steigerungen des Verteidigungshaushalts bekannt gibt. Damit wird Frankreich aus eigenem Interesse für die Verteidigung insgesamt Mittel bereitstellen, die bis 2025 zwei Prozent des französischen BIP erreichen werden.

In der Präambel des KV wird bei wohlwollender Deutung die Bundeswehr zum Teil der “Sicherheitsbehörden”, die man stärken will. Im “Aufbruch für Europa” wird zur Außen- und Sicherheitspolitik der sachlich fehlleitende Satz wiederholt: “(Sie) muss dem Prinzip eines Vorrangs des Politischen vor dem Militärischen folgen”. Damit wird versucht, das Militärische wegzudrängen,
anstatt zuzugestehen, dass die Politik auch für das Militärische zuständig ist. So aber rückt der Satz in die Nähe einer populistischen Aussage. Sachlich richtig ist die Aussage, dass diese Politik in der Verantwortung
für alle “Instrumente” den nichtmilitärischen Vorrang vor den militärischen Mitteln einräumt. – Soll dies etwa unabhängig von realen Erfordernissen gelten?

Dass für die Parteien des KV das Militärische und damit die Bundeswehr eher eine nachgeordnete Kategorie darstellt, zeigt der Satz unter dem Abschnitt Bündnisverpflichtungen und Allianzen: “Mehr Mittel für Entwicklungszusammenarbeit, zivile Krisenprävention [Anmerkung: Krisenbewältigung ist offensichtlich nicht mehr im Blickfeld], humanitäre Hilfe, Verteidigung und Bundeswehr – zusätzliche Mittel für diese Bereiche sollen im Verhältnis 1:1 prioritär erhöht werden”. Damit wird der nachfolgende Absatz über einen “höheren Verteidigungsetat” wenig glaubwürdig. Die großen Lücken und Mängel allein in der “Ist-Struktur”, geschweige denn die von der Regierung 2016 gebilligten Anforderungen für die Stärkung der kollektiven Verteidigung werden damit hinter die humanitäre Hilfe eingeordnet. So weit, so klar zu den Prioritäten.
Und dies wiederholt sich in anderen Worten noch einmal im Abschnitt XII.

Es gibt tatsächlich im KV im Kap. XII einen Abschnitt unter der Überschrift, “7. Moderne Bundeswehr”. Er folgt nicht etwa im Zusammenhang mit den Bündnissen wie der NATO, sondern ist eingeordnet hinter 3.
Abrüstung und restriktive Rüstungsexportpolitik, 4. bilaterale Zusammenarbeit, 5. Außenwirtschaftspolitik sowie Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik, 6. Menschenrechte, Krisenprävention und humanitäre
Hilfe. “Ein Schelm, wer Böses dabei denkt”.

Der Abschnitt 7 selbst ist eine über dreiseitige Aufzählung von vielen Grundsätzen und Einzelbereichen. Fast alle davon kosten Geld, zum Teil viel Geld. Die Koalition wird sich daran messen lassen müssen, dass sie
“neben der Sicherstellung der nachhaltigen Finanzierung der Bundeswehr die notwendigen Voraussetzungen schaffen (will) zur Gewährleistung überjähriger Planungsund Finanzierungssicherheit für Rüstungsinvestitionen.” Mit Erhöhungen von zwei Milliarden Euro in vier Jahren, d.h. unterhalb der Inflation, ist das nicht einzuhalten.

Der Abschnitt hätte mit nur zwei Feststellungen an Klarheit und Glaubwürdigkeit gewonnen: 1. die Zusagen zur Steigerung der Fähigkeiten der kollektiven Verteidigung, wie mit den NATO-Mitgliedstaaten vereinbart, werden vollständig und zügig verwirklicht und 2. die beste Maßnahme für die Attraktivität der Bundeswehr besteht darin, endlich die Verbände, Einheiten und Stäbe personell und materiell voll auszustatten. Denn die Mängellisten, die wenigstens der Wehrbeauftragte öffentlich benennt, sind Legion. Weil der KV dieses nicht als Verpflichtung der drei Parteien festhält, stellt der Kommentator der FAZ seine Anmerkungen am 8.Februar zurecht unter die Überschrift: “Arme Bundeswehr”.

Der Artikel ist im Behördenspiegel Nr. 201 vom 15. Februar 2018 erschienen. Veröffentlichung hier mit freundlicher Genehmigung des Behörden Spiegel.