Zuwendungsbestätigungen
Zuwendungen an die Clausewitz-Gesellschaft e.V. können steuerlich geltend gemacht werden. Die Clausewitz-Gesellschaft ist laut Freistellungsbescheid vom Finanzamt Hamburg Nord vom 14.12.2015, Steuer-Nr. 17/402/09945, wegen
- Förderung von Wissenschaft und Forschung
- Förderung der Volks- und Berufsbildung sowie der Studentenhilfe
als gemeinnützigen Zwecken dienend, anerkannt und nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer befreit. Die Gesellschaft ist berechtigt, für Spenden und Mitgliedsbeiträge, die ihr zur Verwendung für diese Zwecke zugewendet werden, förmliche Zuwendungsbestätigungen auszustellen.
Zuwendungsbestätigungen können formlos direkt beim Schatzmeister der Clausewitz-Gesellschaft e.V. angefordert werden: