Mitgliedschaft

A. Mitglied können werden

  • Generale und Admirale im aktiven Dienst und im Ruhestand,
  • Aktive und Ehemalige, die im Generalstabs- oder Admiralstabsdienst tätig sind oder waren,
  • Lehrgangsteilnehmende während ihrer Ausbildung für den Generalstabs- oder Admiralstabsdienst,
  • Offiziere, Offiziere der Reserve und zivile Mitarbeitende der Bundeswehr, welche die Bestrebungen der Clausewitz-Gesellschaft fördern und unterstützen,
  • Persönlichkeiten in und außerhalb der Bundeswehr, die als beispielgebend engagierte Staatsbürger die Ziele der Gesellschaft fördern und unterstützen.

B. Lehrgangsteilnehmenden (LT) in der Ausbildung für den Generalstabs- bzw. Admiralstabsdienst (LGAN/ LGAI) bietet die Clausewitz-Gesellschaft auf Antrag der LT eine “Assoziierte Mitgliedschaft” an. Diese ist für die Dauer des Lehrgangs und für zwei Jahre der ersten Folgeverwendung beitragsfrei. Nach Abfrage des Einverständnisses wird die Assoziierte Mitgliedschaft ohne das übliche Aufnahmeverfahren gem. § 6 E. in eine Mitgliedschaft umgewandelt; anderenfalls erlischt die Assoziierte Mitgliedschaft.

C. Studierende der Universitäten der Bundeswehr können für die Dauer ihres Studiums auf eigenen Antrag den Status eines “Gasthörers” erhalten; dieser ist beitragsfrei.

Die Gesellschaft erhebt einen Jahresbeitrag von zurzeit EUR 100 EUR. Für aktive Offiziere bis zum Dienstgrad Hauptmann oder vergleichbare Dienstgrade beträgt der Jahresbeitrag EUR 50,00 .

Für alle Reserveoffiziere gilt nach abgeschlossener Berufsausbildung der vollen Beitrag von 100,00 €. Die Ermäßigung bis Dienstgrad Hauptmann gilt nur für aktive Soldaten.

Die Jahresbeiträge sind zu Beginn eines jeden Kalenderjahres fällig. Zur Vereinfachung ist eine Lastschrifteinzugsermächtigung obligatorisch.

Die Satzung und die Aufnahmeanträge können Sie hier herunterladen:

Clausewitz-Gesellschaft e.V.
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