Rüstungsexporte und Rüstungsexportpolitik im Dilemma? – Ein brandaktuelles Thema beim 15. Clausewitz-Strategiegespräch

Die Gastgeberin des Abends, Ministerialrätin Ruth Störtenbecker, Referentin für Inneres, Sport, Menschenrechte und Ständige Vertragskommission der Länder der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt beim Bund, eingerahmt von Dr. Atzpodin, Dr. Wallraff, Generalleutnant a.D. Herrmann und Herrn Lay
Die Gastgeberin des Abends, Ministerialrätin Ruth Störtenbecker, Referentin für Inneres, Sport, Menschenrechte und Ständige Vertragskommission der Länder der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt beim Bund, eingerahmt von Dr. Atzpodin, Dr. Wallraff, Generalleutnant a.D. Herrmann und Herrn Lay

Aktueller hätte das Thema des Abends „Rüstungsexportpolitik und Rüstungsexporte: Welche sicherheits- und europapolitischen  Aspekte gilt es künftig besonders im Auge zu behalten?“ kaum sein können, stellte der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Atlantischen Gesellschaft, Johannes Lay, bereits bei seiner Begrüßung fest. Das erneut in Kooperation zwischen der Clausewitz-Gesellschaft e.V., der Deutschen Atlantischen Gesellschaft e.V. und der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt beim Bund durchgeführte 15. Clausewitz-Strategiegespräch fand wiederum in den Räumen der Landesvertretung statt.

Vor dem gut gefüllten Saal nahm der Präsident der Clausewitz-Gesellschaft, Generalleutnant a.D. Kurt Herrmann, zunächst eine kurze Bewertung der globalen Sicherheitslage sowie der speziellen Lage in und um Europa vor. In diesem Kontext  komme der Rüstungsexportpolitik und der Praxis von Rüstungsexporten in Deutschland und Europa eine bedeutende Rolle zu, stellte Herrmann fest.

Erwartungen an die Politik

Dr. Hans Christoph Atzpodien, der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie (BDSV) präsentierte in seinem sehr anschaulichen Impulsvortrag zunächst das Selbstverständnis des BDSV und unterstrich dabei die auf dem Boden von Gesetz und Recht verankerte Position seiner Verbandsmitglieder. Der Beachtung der Menschenrechte im Endverbleibsland werde besonderes Gewicht beigemessen.

Dr. Atzpodien nahm  u.a. zu den „Politischen Grundsätzen der Bundesregierung“ vom Juni 2019 sowie zur Praxis des Rüstungsexports an Drittländer und zum mehrstufigen Genehmigungsprozess nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz Stellung. Zugleich verdeutlichte er, dass die Deutsche Sicherheits- und Verteidigungsindustrie keine Kritik an politischen Entscheidungen der Bundesregierung übe. Er forderte allerdings konsistentes Verwaltungshandeln mit berechenbaren Durchlaufzeiten. Außerdem unterstrich er vor allem die Forderung nach einem  hinreichenden Maß an Vertrauensschutz für Fälle, in denen ein Unternehmen mit Herstellgenehmigung produziert hat und dann keine Ausfuhrgenehmigung erhält.

Dr. Atzpodin erklärte, dass man von jeher das Prinzip klarer Endverbleibskontrolle unterstützt habe. Insbesondere der Endverbleib von Kleinwaffen bedürfe verschärfter Kontrolle. Deshalb begrüße man auch die „Post-Shipment-Kontrollen“ der Bundesergierung.

Ein eigenes Rüstungskontrollgesetz lehnt Dr. Atzpodin als überflüssig ab, ebenso Instrumente, die de facto einen Rüstungsexport an Drittländer unmöglich machen. Abschließend hob er hervor, dass die europäischen Länder im Interesse einer erhöhten Rüstungseffizienz in Europa bei neuen Programmen (stärker) miteinander kooperieren sollten. Um sich in Europa nicht zu isolieren, müsse Deutschland ggf. ein Stück weit auf seine engsten europäischen Bündnispartner zugehen.

Kritische Betrachtung potentieller Dilemmata

Dr. jur. Dipl.-Volkswirt Arnulf Wallraff referierte anschließend zum Thema “Rüstungsexportbeschränkungen im Spannungsfeld zwischen Sicherheitsvorsorge und Friedenssicherung – eine unauflösbare Dilemma-Situation?”. Auf der Grundlage seiner reichhaltigen Erfahrungen als langjähriger Präsident des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie als Mitglied der Fachgruppe Rüstungsexporte der Gemeinsamen Konferenz Kirche und Entwicklung (GKKE) nahm er insbesondere zu  Dilemma-Situationen im ethischen, rechtlichen, ökonomischen und politischen, vor allem sicherheitspolitischen Bereich Stellung.

Seine grundlegende Kernaussage lautete: „Rüstungsgütermärkte sind Märkte sui generis ähnlich Märkten für verschreibungs-pflichtige Arzneimittel: Angesichts ihres toxischen bzw. letalen Charakters erfolgen – jedenfalls bei den Kriegswaffen – Produktion wie Export nur mit staatlicher Genehmigung. Es geht um das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, ethische Dilemmata ausschließendes vorrangiges, ethisch-moralisch begründetes Grund- und Menschenrecht, rechtlich abgesichert durch Art. 1 Abs. 2, 2 Abs.2 und 25 GG“.

Dr. Wallraff sieht staatlichen Rüstungsgütertransfer nur unter ganz speziellen, engen Voraussetzungen als gerechtfertigt. Es gelte der friedenspolitische, nicht der wirtschaftspolitische Primat. Er wies ebenfalls darauf hin, dass das  Kriegswaffenkontrollgesetz den Export von Kriegswaffen unter staatlichen Genehmigungsvorbehalt stellt. Auch der Export von sonstigen Rüstungsgütern könne nach dem Außenwirtschaftsgesetz beschränkt werden, um eine Störung des friedlichen Zusammenlebens der Völker oder der deutschen auswärtigen Beziehungen zu verhüten oder um wesentliche deutsche Sicherheitsinteressen zu gewährleisten. Der Export in NATO-Länder, EU-Mitgliedstaaten sowie NATO-gleichgestellte Länder (Australien, Japan, Neuseeland und Schweiz) dürfe nur „aus besonderen politischen Gründen in Einzelfällen“ beschränkt werden. In diesem Zusammenhang erwähnt er den aktuellen Fall,  Rüstungsexporte an die Türkei.

Dr. Wallraff ging dann ebenfalls auf die „Politischen Grundsätzen der Bundesregierung“ ein, nach denen die Ausfuhr von Kriegswaffen in alle übrigen Länder grundsätzlich nicht genehmigt wird, es sei denn es lägen ausnahmsweise besondere außen- oder sicherheitspolitische Interessen Deutschlands vor, die für eine Genehmigung sprechen.

Ähnlich restriktiv ist nach Dr. Wallraffs Aussage der gerade überarbeitete sogenannte „Gemeinsame Standpunkt der EU“ mit acht Ausschlusskriterien. Diesen hat auch Deutschland akzeptiert und er ist nach Art 29 Satz 2 EUV für die Mitgliedstaaten verbindlich.

Mit etlichen Beispielen wies Dr. Wallraff dann auf Rüstungsexportgenehmigungen hin, die seiner Auffassung nach belegen, dass die Bundesregierung die selbst gesetzten bzw. europarechtlich vorgegebenen Grundsätze insgesamt kaum beachte bzw. z.T. in ihr Gegenteil verkehrt habe.

Dr. Wallraff stellte ebenfalls klar, dass Exportgenehmigungsentscheidungen außen- und sicherheitspolitischer Natur sind und Rüstungsgüterexporte kein Instrument der Wirtschaftspolitik darstellen. Er verwies zudem – allerdings auch nicht unwidersprochen -auf eine vergleichsweise nachrangige gesamtwirtschaftliche Bedeutung der Rüstungsgüterproduktion. Seine Bewertung, auf jegliche Drittlandexporte könne verzichtet werden, wenn letztlich als Kompensation die Ausstattung der Bundeswehr zur Erfüllung der NATO-Forderungen (wieder) angehoben  und dies in einem Umfang entsprechend der zugesagten Verteidigungsleistungen von 1,5% bzw. eigentlich 2% vom BIP  erfolgen würde, wurde anschließend sehr kritisch hinterfragt.

Nicht einfach steht es Dr. Wallraff zufolge um mögliche Dilemmata im Bereich der Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik: Die Bundesregierung verliere an Einfluss auf große internationale Rüstungsvorhaben und ganz generell auf die europäische einschlägige Politik. Eine strenge deutsche Rüstungsexportpolitik schwäche die innereuropäische Zusammenarbeit insbesondere mit Frankreich. Deutschland und Frankreich benötigten gemeinsame politische Projekte, um einer Entfremdung in einer für den europäischen Zusammenhalt kritischen Phase entgegenzuwirken. In diesem Zusammenhang fanden auch diverse Ansätze für eine Verbesserung der Rüstungszusammenarbeit unter Wahrung der restriktiven deutschen Haltung Erwähnung.

In seinem Fazit sah Dr. Wallraff – bei umfassender, abwägender Bewertung aller für ihn erkennbaren Aspekte – kein Spannungsfeld, und somit auch keinen Widerspruch zwischen Sicherheits- und Friedenspolitik.

Breites Themenspektrum einer angeregten Diskussion

In der lebhaft geführten Diskussion wurden insbesondere Argumente für und gegen ein Rüstungsexportkontrollgesetz ausgetauscht. Einige bisher bekannte Punkte des jüngsten deutsch-französischen Kompromisses zu Rüstungsexporten – insbesondere   die darin vermutete „De-minimis-Regel“ wurden erörtert.

Praktische Erfahrungen mit dem nationalen Genehmigungsprozess sowie Ansätze, Chancen und Grenzen zur Verbesserung der Rüstungskooperation in Europa im Allgemeinen sowie zur Harmonisierung europäischer Rüstungsexportregelungen im Besonderen kamen ausgiebig zur Sprache.

Kontroverse Diskussionen entzündeten sich an unterschiedlichen Bewertungen zur volkswirtschaftlichen Bedeutung der Rüstungsindustrie.

Hinterfragt wurden tatsächliche oder vermeintliche Defizite bei der politischen Behandlung von Rüstungsexporten in die Türkei, insbesondere vor dem Hintergrund der jüngsten Militärintervention in Nordsyrien. In diesem Kontakt  richtete sich die Aufmerksamkeit auch auf Rüstungsexporte nach Saudi-Arabien und  andere Drittstaaten mit zweifelhafter Menschenrechtslage.

Nicht zuletzt stand vor allem auch die Forderung nach einer versachlichten, differenzierten Debatte der Gesamtthematik in Politik und Gesellschaft im Fokus der Aussprache.

Intensivierung des sicherheitspolitischen Diskurses gefordert.

Gerade die Bedeutung eines breiteren Diskurses zu sicherheitspolitischen und strategischen Themen, den zu fördern sich die Clausewitz-Gesellschaft zum Ziel gesetzt hat, hob Präsident Herrmann in seinen abschließenden Anmerkungen nochmals hervor.

Zugleich dankte er den beiden Referenten, dem sehr geduldigen, interessierten und mit engagierten Fragen beteiligten Auditorium und schließlich den beiden Kooperationspartnern der Veranstaltung.

Etliche Fragen wurden noch beim anschließenden, von der Landesvertretung gegebenen Empfang in kleinen Kreisen intensiv weiter erörtert.

KH

Das Panel, Dr. Atzpodin, Herrmann und Dr. Wallraff, stellen sich den Fragen aus dem Auditorium

Das Panel, Dr. Atzpodin, Herrmann und Dr. Wallraff, stellen sich den Fragen aus dem Auditorium

Dr. jur. Dipl.-Volksw. Arnold Wallraff, Mitglied der Fachgruppe Rüstungsexporte der Gemeinsamen Konferenz der Kirchen referiert zum Thema „Rüstungsexportbeschränkungen im Spannungsfeld zwischen Sicherheitsvorsorge und Friedenssicherung – eine unauflösbare Dilemma Situation?“

Dr. jur. Dipl.-Volksw. Arnold Wallraff, Mitglied der Fachgruppe Rüstungsexporte der Gemeinsamen Konferenz der Kirchen referiert zum Thema „Rüstungsexportbeschränkungen im Spannungsfeld zwischen Sicherheitsvorsorge und Friedenssicherung – eine unauflösbare Dilemma Situation?“

Johannes Lay, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Atlantischen Gesellschaft e.V. bei seiner Begrüßung

Johannes Lay, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Atlantischen Gesellschaft e.V. bei seiner Begrüßung

Dr. Hans Christoph Atzpodien, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie (BDSV) e.V. spricht zum Thema „Erwartungen der Deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie an die Rüstungsexportpolitik der Bundesregierung“

Dr. Hans Christoph Atzpodien, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie (BDSV) e.V. spricht zum Thema „Erwartungen der Deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie an die Rüstungsexportpolitik der Bundesregierung“

Die Gastgeberin des Abends, Ministerialrätin Ruth Störtenbecker, Referentin für Inneres, Sport, Menschenrechte und Ständige Vertragskommission der Länder der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt beim Bund, eingerahmt von Dr. Atzpodin, Dr. Wallraff, Generalleutnant a.D. Herrmann und Herrn Lay

Die Gastgeberin des Abends, Ministerialrätin Ruth Störtenbecker, Referentin für Inneres, Sport, Menschenrechte und Ständige Vertragskommission der Länder der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt beim Bund, eingerahmt von Dr. Atzpodin, Dr. Wallraff, Generalleutnant a.D. Herrmann und Herrn Lay