Sicherheitsvorsorge im digitalen Zeitalter – eine gesamtstaatliche Herausforderung

(BS) Stromausfälle, katastrophale Stürme oder Überschwemmungen, Terroranschläge und gewaltsame Konflikte zeigen immer wieder die Verwundbarkeit unserer hochtechnisierten, global vernetzten Welt. Wie verletzlich die Lebensadern Wasser-, Elektrizitäts-, Lebensmittel- und medizinische Versorgung sowie die Nervenstränge Kommunikations- und Informationssysteme sind, das erkennen wir häufig erst, wenn ihre Funktionsfähigkeit nicht mehr gegeben ist. Die alle Lebensbereiche durchdringende Digitalisierung erweist sich als besonders brisant. Angesichts der ungebrochen dynamischen Entwicklung des “Internet of Things”, der “Künstlichen Intelligenz”, Massendatenverarbeitung, Robotik und Systeme mit autonomen Fähigkeiten, zeigen sich nicht nur die vorteilhaften Wirkungen dieser Technologien. Zugleich erwachsen Risiken und potentielle Gefährdungen, die unglaublich schnell, grenzüberschreitend mit Schadenspotential von strategischer Dimension zum Einsatz kommen können. Den Angreifern stehen vielfältige und höchst leistungsfähige Mittel/Werkzeuge z.B. für Spionage, Sabotage, Diebstahl, Erpressung oder Fälschungen zur Verfügung. Diese können heute leicht und günstig erworben werden. Begrenzte Fähigkeiten für frühzeitige
Aufklärung, schwierige Attribuierung von Angreifern aufgrund komplexer Tarnmöglichkeiten und extrem kurze Reaktionszeiten zur Abwehr oder zumindest Milderung der Wirkung von Cyber-Angriffen stellen
Staat, Gesellschaft und alle vitalen Bereiche vor erhebliche Probleme. Dabei verwischen sich die Grenzen zwischen Bedrohung von außen und innen. Dass die Gefahren sehr konkret existieren, das haben zahlreiche Fälle der jüngsten Zeit bewiesen. Das Schadensvolumen nimmt gewaltige Ausmaße an. Die Abwehr oder Verteidigung gegen Angriffe sind in diesem Umfeld zwangsläufig gesamtstaatliche Aufgabe. Vorkehrungen
zum Schutz kritischer Infrastrukturen sowie zur Stärkung ihrer Resilienz, also vor allem zur raschen Wiederherstellung ihrer Funktionsfähigkeit nach erfolgten Angriffen, müssen frühzeitig eingeleitet und
wirksam umgesetzt werden. Marc Elsbergs Roman “Blackout” liefert hierzu drastische  Szenarien.

Zur Stärkung der Sicherheitsvorsorge im Cyber- und Informationsraum sind in den letzten Jahren  beachtliche Fortschritte erzielt worden. Als markante Beispiele seien genannt die Einrichtung des Nationalen Cyber-Abwehrzentrums, die Stärkung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik , die Erweiterung spezieller Fähigkeiten beim Bundesnachrichtendienst,
beim Verfassungsschutz und der Polizei, aber auch – auf militärischer Seite – die Aufstellung
des Kommandos Cyber- und Informationsraum sowie wissenschaftlicher und
anderer unterstützender Einrichtungen.

Entscheidend für eine reaktionsfähige, effiziente gesamtstaatliche Abwehr/Verteidigung gegen Angriffe auf kritische Infrastrukturen im weitesten Sinne sind leistungsfähige Führungsstrukturen sowie Entscheidungs- und Durchführungsprozesse und die Bereitstellung hinreichender Ressourcen. Um vor allem auch im hybriden Umfeld Angriffe aus dem Cyber- und Informationsraum frühzeitig zu erkennen und wirksame Abwehr-/Verteidigung zeitverzugslos entscheiden und einleiten zu können, bedarf es im Grunde eines permanent besetzten Exekutivgremiums auf hoher politischer Ebene. In dieser Institution sollten alle sicherheitsrelevanten Ressorts der Bundesregierung vertreten sein. Sie sollte stets unverzüglich und umfassend vom Lagezentrum des künftig erweiterten Nationalen Cyber-Abwehrzentrums mit allen entscheidungsrelevanten Informationen versorgt werden. Darüber hinaus sollte eine gemeinsame “Strategische Operationszentrale” im Abwehrzentrum über Kompetenzen und Fähigkeiten verfügen,
um sowohl alle zivilen Abwehr- als auch militärischen Verteidigungsmaßnahmen zu veranlassen und Ressort-übergreifend zu steuern. Die operative und taktische Führung entsprechender (Teil-)Operationen
sollte dann durch die nachgeordneten Behörden/Kommandos erfolgen. Bei der Bundeswehr sollten Cyber- und Informationsoperationen – analog den Planungen für Heer, Luftwaffe, Marine und Streitkräftebasis – vollständig in gemeinsame, verbundene Verteidigungsoperationen integriert werden. Grundsätzlich gilt es passive und aktive Maßnahmen in Betracht zu ziehen.

Bei der gesamtstaatlichen Abwehr/Verteidigung ist stets enge Kooperation im Rahmen von NATO/EU geboten. Um hinreichende Wirksamkeit und Glaubwürdigkeit zu erzielen, gilt es der Gewinnung, Ausbildung
und Inübunghaltung qualifizierten Personals hohen Stellenwert einzuräumen. Es bedarf außerdem regelmäßiger Übungen der zivil-militärischen Zusammenarbeit auf allen Ebenen und unter Beteiligung aller
Verantwortlichen, um die notwendige Effizienz und Nachhaltig zu gewährleisten.

Generalleutnant a. D. Dipl.-Inform. Kurt Herrmann, Präsident der Clausewitz-Gesellschaft

Erstabdruck im Newsletter Verteidigung des Behördenspiegels vom 25.04.19, Veröffentlichung mit Genehmigung